Rauchmelder
Rauchmelderpflicht jetzt auch in Bremen! Bremen hat als achtes Bundesland eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Bestands- bauten verabschiedet. Die gesetzliche Regelung erfolgte in der Bremischen Landes- bauordnung § 48 Absatz 4 (LBauOHB). Wohnungsneubauten ab diesem Zeitpunkt müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für Bestandsbauten die vor dem 22. Dezember 2009 gebaut wurden, besteht eine Nachrüstpflicht bis zum 31. Dezember 2015. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer/Vermieter, für die Betriebs- bereitschaft der unmittelbare Nutzer - es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung/Wartung durch eine entsprechende Erklärung selbst. Einheitlich festgelegt in allen bisher angepassten Bauordnungen ist, dass Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure/Treppenhäuser über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. Die Rauchwarnmelder müssen laut neuer Bauordnung so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Grundlage dafür ist die DIN 14676. Rauchmelder retten leben - Wir installieren sie! In Deutschland sterben jährlich etwa 600 Menschen durch Brände, die Mehrheit da- von in Privathaushalten. Die tödliche Gefahr geht jedoch in der Regel nicht vom Feu- er, sondern vom Rauch aus. Bricht ein Feuer aus, so können Bewohner eines Hauses im Schlaf bewusstlos werden und ersticken. Bereits wenige Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Darum empfehlen wir die Installation von Rauchmeldern in Ihrem Haus oder in Ihrer Woh- nung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuer- wehr zu alarmieren. Wir installieren gerne Rauchmelder bei Ihnen zu Hause – fachgerecht und kosten- günstig. Vor der Installation beraten wir Sie hinsichtlich der Anzahl notwendiger Rauchmelder in Ihrer Wohnung/Haus. Vor Ort besprechen wir mit Ihnen an welchen Stellen sie angebracht werden müssen, um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten. Bei Interesse unterbreite ich Ihnen gerne ein freibleibendes Angebot.
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